04. Sep­tem­ber 2023

Reich­wei­te VS. Urhe­ber­recht — Wir schaf­fen Klar­heit über Musik­rech­te auf Social Media

Man hat ein lusti­ges Reel oder Tik­Tok gedreht und nun peppt man das Gan­ze mit einer tren­di­gen Musik aus der Insta­gram- oder Tik­Tok-Media­thek auf. Wer kennt’s nicht? Was für Pri­vat­per­so­nen harm­los sein mag, kann für Unter­neh­men mit hohen Bus­sen enden. Heu­te brin­gen wir Licht ins Dunk­le und schaf­fen Klar­heit über die Musik­rech­te auf Insta­gram, Tik­Tok und Co.

Obwohl die Platt­for­men für die dar­auf ver­öf­fent­lich­ten Inhal­te selbst ver­ant­wort­lich sind, befrei­en sich vie­le in den AGBs von der Pflicht und über­tra­gen die­se auf den Nut­zer. Grund­sätz­lich wird zwi­schen kom­mer­zi­el­ler und nicht-kom­mer­zi­el­ler Nut­zung unter­schie­den. Nutzt man die Musik aus der Biblio­thek der jewei­li­gen Platt­form für pri­va­te Zwecke, so ist dies unbe­denk­lich. Auf­ge­passt: Sobald mit dem Account Geld ver­dient wird oder Wer­bung für eine bestimm­te Mar­ke gemacht wird, ist die Nut­zung kom­mer­zi­ell und es gilt in der Schweiz das Urhe­ber­recht. Dar­un­ter fal­len auch Influen­cer und selbst­stän­dig Erwerbs­tä­ti­ge. Recht­lich muss in die­sem Fall lizen­zier­te Musik ver­wen­det wer­den. Bei Ver­stoss berech­net sich die Höhe der Bus­se mit der erreich­ten Reich­wei­te. Kon­kret besteht für stark in der Öffent­lich­keit prä­sen­te Unter­neh­men ein höhe­res Risi­ko.

Wie­so benut­zen trotz­dem vie­le Unter­neh­mens­sei­ten Musik von Insta­gram, Tik­Tok und Co?

Dafür gibt es zwei Grün­de. Einer­seits sind sich vie­le Fir­men der recht­li­chen Situa­ti­on nicht bewusst und rech­nen somit nicht mit poten­zi­el­len Bestra­fun­gen. Ande­rer­seits kann durch das Ver­wen­den von Songs aus der Platt­form­bi­blio­thek die Reich­wei­te in bedeu­ten­dem Umfang ver­grö­ssert wer­den. Dies aus dem Grund, da der Algo­rith­mus „eige­ne Songs“ bevor­zugt und sol­che Bei­trä­ge den Nutzer:innen ver­mehrt aus­spielt.

Was ist mit bereits ver­öf­fent­lich­ten Vide­os?

Hat­test du Glück und der Con­tent wur­de bis­lang nicht gesich­tet, so emp­fiehlt es sich, die bereits ver­öf­fent­lich­ten Vide­os von der Platt­form zu löschen oder zumin­dest die­se zu archi­vie­ren, um nicht ver­klagt wer­den zu kön­nen.

Um auf der siche­ren Sei­te zu sein, raten wir dir die Musik­rech­te für kom­mer­zi­el­le Nut­zung zu kau­fen.

Es ist aber jedem Unter­neh­men selbst über­las­sen, wie er sich im Trade-Off zwi­schen Reich­wei­te und Urhe­ber­recht ent­schei­det.