04. September 2023
Reichweite VS. Urheberrecht — Wir schaffen Klarheit über Musikrechte auf Social Media
Man hat ein lustiges Reel oder TikTok gedreht und nun peppt man das Ganze mit einer trendigen Musik aus der Instagram- oder TikTok-Mediathek auf. Wer kennt’s nicht? Was für Privatpersonen harmlos sein mag, kann für Unternehmen mit hohen Bussen enden. Heute bringen wir Licht ins Dunkle und schaffen Klarheit über die Musikrechte auf Instagram, TikTok und Co.
Obwohl die Plattformen für die darauf veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich sind, befreien sich viele in den AGBs von der Pflicht und übertragen diese auf den Nutzer. Grundsätzlich wird zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung unterschieden. Nutzt man die Musik aus der Bibliothek der jeweiligen Plattform für private Zwecke, so ist dies unbedenklich. Aufgepasst: Sobald mit dem Account Geld verdient wird oder Werbung für eine bestimmte Marke gemacht wird, ist die Nutzung kommerziell und es gilt in der Schweiz das Urheberrecht. Darunter fallen auch Influencer und selbstständig Erwerbstätige. Rechtlich muss in diesem Fall lizenzierte Musik verwendet werden. Bei Verstoss berechnet sich die Höhe der Busse mit der erreichten Reichweite. Konkret besteht für stark in der Öffentlichkeit präsente Unternehmen ein höheres Risiko.
Wieso benutzen trotzdem viele Unternehmensseiten Musik von Instagram, TikTok und Co?
Dafür gibt es zwei Gründe. Einerseits sind sich viele Firmen der rechtlichen Situation nicht bewusst und rechnen somit nicht mit potenziellen Bestrafungen. Andererseits kann durch das Verwenden von Songs aus der Plattformbibliothek die Reichweite in bedeutendem Umfang vergrössert werden. Dies aus dem Grund, da der Algorithmus „eigene Songs“ bevorzugt und solche Beiträge den Nutzer:innen vermehrt ausspielt.
Was ist mit bereits veröffentlichten Videos?
Hattest du Glück und der Content wurde bislang nicht gesichtet, so empfiehlt es sich, die bereits veröffentlichten Videos von der Plattform zu löschen oder zumindest diese zu archivieren, um nicht verklagt werden zu können.
Um auf der sicheren Seite zu sein, raten wir dir die Musikrechte für kommerzielle Nutzung zu kaufen.
Es ist aber jedem Unternehmen selbst überlassen, wie er sich im Trade-Off zwischen Reichweite und Urheberrecht entscheidet.
Mehr über den/die Autor:in erfahren
Marc Bislin ist CEO & Founder bei point break. Als Experte für digitale Strategie und Performance-Maximierung unterstützt er Kunden dabei, ihr digitales Potenzial systematisch in messbaren Geschäftserfolg zu verwandeln. Mit über 15 Jahren Erfahrung im digitalen Sektor und einem Master of Science in Business Administration (Innovation Management) löst er komplexe Herausforderungen im gesamten digitalen Ökosystem – von der Strategie bis zur datengetriebenen Umsetzung. Wenn er sich nicht gerade mit der Optimierung von Online-Performances beschäftigt, findet man den passionierten Surfer beim Wellenreiten oder er widmet sich innovativen Technologien.