07. Mai 2025

Meta nutzt öffent­li­che Inhal­te für KI-Trai­ning – das soll­ten Unter­neh­men jetzt wis­sen

Ein Über­blick zu aktu­el­len Ent­wick­lun­gen, Daten­schutz­fra­gen und Hand­lungs­op­tio­nen

Die Wei­ter­ent­wick­lung von KI steht auch bei Meta (Face­book, Insta­gram & Co.) ganz oben auf der Agen­da. In einer aktu­el­len Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne gibt Meta bekannt, dass künf­tig öffent­li­che Inhal­te von Nutzer*innen für das Trai­ning gene­ra­ti­ver KI ver­wen­det wer­den – dar­un­ter auch Bei­trä­ge, Kom­men­ta­re und Inter­ak­tio­nen, die seit Kon­to­er­stel­lung öffent­lich ein­seh­bar sind.
Was bedeu­tet das kon­kret – für pri­va­te Per­so­nen, Crea­tor und ins­be­son­de­re für Unter­neh­men?

Was ist „Meta KI“?

Dar­un­ter ver­steht der Kon­zern sämt­li­che Funk­tio­nen, Anwen­dun­gen und Model­le im Bereich der gene­ra­ti­ven künst­li­chen Intel­li­genz – dar­un­ter:

  • Meta AI (der neue KI-Chat-Assi­stent)
  • AI Crea­ti­ve Tools (z. B. auto­ma­ti­sier­te Wer­be­mit­tel-Gene­rie­rung)
  • wei­te­re offe­ne KI-Model­le für Entwickler*innen und For­schen­de

Zur Ver­bes­se­rung die­ser Syste­me greift Meta nun ver­stärkt auf öffent­lich ver­füg­ba­re Inhal­te sei­ner Platt­for­men zurück – also auch auf sol­che, die von Unter­neh­mens­sei­ten oder Busi­ness-Accounts stam­men kön­nen.

Wel­che Inhal­te wer­den genutzt?

Laut Meta betrifft das:

  • öffent­li­che Bei­trä­ge und Kom­men­ta­re (seit Kon­to­er­stel­lung)
  • Inter­ak­tio­nen mit KI-Funk­tio­nen (z. B. Meta AI)
  • alle Inhal­te von Per­so­nen über 18, sofern öffent­lich sicht­bar

Nicht betrof­fen sind pri­va­te Nach­rich­ten, Inhal­te aus geschlos­se­nen Grup­pen oder Bei­trä­ge mit ein­ge­schränk­ter Ziel­grup­pe.

Wel­che recht­li­che Grund­la­ge nennt Meta?

Meta beruft sich auf das berech­tig­te Inter­es­se gemäss Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO), um die­se Daten für Trai­nings­zwecke ver­wen­den zu dür­fen. Das bedeu­tet: Nutzer*innen müs­sen nicht aktiv zustim­men – sie müs­sen wider­spre­chen, wenn sie nicht möch­ten, dass ihre Inhal­te ver­wen­det wer­den.

Wie kann man Wider­spruch ein­le­gen?

Der Wider­spruch erfolgt über ein ein­fa­ches Online-For­mu­lar:

Insta­gram:

  1. Öff­net euer Pro­fil in der App und ruft über das Menü oben rechts die Ein­stel­lun­gen auf.
  2. Scrollt weit nach unten und tippt auf „Info“, danach auf „Daten­schutz­richt­li­nie“.
  3. In der Richt­li­nie fin­det ihr einen blau­en Link mit dem Hin­weis zum Wider­spruch – tippt dar­auf.
  4. Gebt eure E‑Mail-Adres­se ein und sen­det das For­mu­lar ab. Eine Begrün­dung ist nicht erfor­der­lich.

Face­book:

  1. Geht auf euer Face­book- oder Insta­gram-Pro­fil.
  2. Ruft die Ein­stel­lun­gen auf → Daten­schutz­richt­li­nie.
  3. Sucht nach dem Abschnitt „Wider­spruchs­recht“.
  4. Klickt auf den Link „zu wider­spre­chen“.
  5. Wählt „Ja“ zur Fra­ge, ob sich der Antrag auf KI bei Meta bezieht.
  6. Tragt eine E‑Mail-Adres­se ein und sen­det das For­mu­lar ab.

Ihr erhal­tet anschlie­ssend eine Bestä­ti­gung per E‑Mail.

Dead­line beach­ten: Ein Wider­spruch soll­te mög­lichst zeit­nah erfol­gen – idea­ler­wei­se bis Ende Mai 2025, da Inhal­te, die bereits ver­ar­bei­tet wur­den, nicht rück­wir­kend ent­fernt wer­den.

Was bedeu­tet das für Unter­neh­men?

Mar­ken, Orga­ni­sa­tio­nen und Agen­tu­ren soll­ten sich mit die­sem The­ma aus­ein­an­der­set­zen – aus zwei Grün­den:

  1. Daten­schutz und Repu­ta­ti­on
    Wer nicht möch­te, dass Inhal­te eines Busi­ness-Pro­fils zur Schu­lung von KI-Syste­men genutzt wer­den, soll­te aktiv wider­spre­chen. Vor allem Unter­neh­men, die selbst mit sen­si­blen The­men arbei­ten (z. B. Gesund­heit, Poli­tik, Bil­dung), soll­ten abwä­gen, ob sie Meta die­sen Zugriff gewäh­ren möch­ten.
  2. Con­tent-Stra­te­gie anpas­sen
    Inhal­te, die öffent­lich gepo­stet wer­den, sind nun poten­zi­ell „Trai­nings­da­ten“. Für eini­ge Mar­ken kann das stra­te­gisch inter­es­sant sein – für ande­re eher kri­tisch.
    → Emp­feh­lung: Con­tent-Frei­ga­be­pro­zes­se über­den­ken und bewusst ent­schei­den, was öffent­lich bleibt und was nicht.

Fazit: Trans­pa­renz schaf­fen – Kon­trol­le behal­ten

Meta geht mit dem The­ma ver­gleichs­wei­se offen um – bie­tet aber kei­ne akti­ve Opt-in-Lösung, son­dern ver­langt Eigen­in­itia­ti­ve. Unter­neh­men soll­ten daher jetzt han­deln, um die Kon­trol­le über ihre Inhal­te zu behal­ten.
Ihr habt Fra­gen zur Umset­zung oder wollt wis­sen, was das für eure Social-Media-Stra­te­gie bedeu­tet?
Kon­tak­tiert uns – wir hel­fen ger­ne wei­ter.