07. Mai 2025
Meta nutzt öffentliche Inhalte für KI-Training – das sollten Unternehmen jetzt wissen
Ein Überblick zu aktuellen Entwicklungen, Datenschutzfragen und Handlungsoptionen
Die Weiterentwicklung von KI steht auch bei Meta (Facebook, Instagram & Co.) ganz oben auf der Agenda. In einer aktuellen Informationskampagne gibt Meta bekannt, dass künftig öffentliche Inhalte von Nutzer*innen für das Training generativer KI verwendet werden – darunter auch Beiträge, Kommentare und Interaktionen, die seit Kontoerstellung öffentlich einsehbar sind.
Was bedeutet das konkret – für private Personen, Creator und insbesondere für Unternehmen?
Was ist „Meta KI“?
Darunter versteht der Konzern sämtliche Funktionen, Anwendungen und Modelle im Bereich der generativen künstlichen Intelligenz – darunter:
- Meta AI (der neue KI-Chat-Assistent)
- AI Creative Tools (z. B. automatisierte Werbemittel-Generierung)
- weitere offene KI-Modelle für Entwickler*innen und Forschende
Zur Verbesserung dieser Systeme greift Meta nun verstärkt auf öffentlich verfügbare Inhalte seiner Plattformen zurück – also auch auf solche, die von Unternehmensseiten oder Business-Accounts stammen können.
Welche Inhalte werden genutzt?
Laut Meta betrifft das:
- öffentliche Beiträge und Kommentare (seit Kontoerstellung)
- Interaktionen mit KI-Funktionen (z. B. Meta AI)
- alle Inhalte von Personen über 18, sofern öffentlich sichtbar
Nicht betroffen sind private Nachrichten, Inhalte aus geschlossenen Gruppen oder Beiträge mit eingeschränkter Zielgruppe.
Welche rechtliche Grundlage nennt Meta?
Meta beruft sich auf das berechtigte Interesse gemäss Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um diese Daten für Trainingszwecke verwenden zu dürfen. Das bedeutet: Nutzer*innen müssen nicht aktiv zustimmen – sie müssen widersprechen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Inhalte verwendet werden.
Wie kann man Widerspruch einlegen?
Der Widerspruch erfolgt über ein einfaches Online-Formular:
Instagram:
- Öffnet euer Profil in der App und ruft über das Menü oben rechts die Einstellungen auf.
- Scrollt weit nach unten und tippt auf „Info“, danach auf „Datenschutzrichtlinie“.
- In der Richtlinie findet ihr einen blauen Link mit dem Hinweis zum Widerspruch – tippt darauf.
- Gebt eure E‑Mail-Adresse ein und sendet das Formular ab. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Facebook:
- Geht auf euer Facebook- oder Instagram-Profil.
- Ruft die Einstellungen auf → Datenschutzrichtlinie.
- Sucht nach dem Abschnitt „Widerspruchsrecht“.
- Klickt auf den Link „zu widersprechen“.
- Wählt „Ja“ zur Frage, ob sich der Antrag auf KI bei Meta bezieht.
- Tragt eine E‑Mail-Adresse ein und sendet das Formular ab.
Ihr erhaltet anschliessend eine Bestätigung per E‑Mail.
Deadline beachten: Ein Widerspruch sollte möglichst zeitnah erfolgen – idealerweise bis Ende Mai 2025, da Inhalte, die bereits verarbeitet wurden, nicht rückwirkend entfernt werden.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Marken, Organisationen und Agenturen sollten sich mit diesem Thema auseinandersetzen – aus zwei Gründen:
- Datenschutz und Reputation
Wer nicht möchte, dass Inhalte eines Business-Profils zur Schulung von KI-Systemen genutzt werden, sollte aktiv widersprechen. Vor allem Unternehmen, die selbst mit sensiblen Themen arbeiten (z. B. Gesundheit, Politik, Bildung), sollten abwägen, ob sie Meta diesen Zugriff gewähren möchten. - Content-Strategie anpassen
Inhalte, die öffentlich gepostet werden, sind nun potenziell „Trainingsdaten“. Für einige Marken kann das strategisch interessant sein – für andere eher kritisch.
→ Empfehlung: Content-Freigabeprozesse überdenken und bewusst entscheiden, was öffentlich bleibt und was nicht.
Fazit: Transparenz schaffen – Kontrolle behalten
Meta geht mit dem Thema vergleichsweise offen um – bietet aber keine aktive Opt-in-Lösung, sondern verlangt Eigeninitiative. Unternehmen sollten daher jetzt handeln, um die Kontrolle über ihre Inhalte zu behalten.
Ihr habt Fragen zur Umsetzung oder wollt wissen, was das für eure Social-Media-Strategie bedeutet?
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