Der EU AI Act tritt in Kraft: Wer KI-Inhalte wie kennzeichnen muss
Am 2. August treten die neuen Transparenzregeln des EU AI Act in Kraft. Das europäische Gesetz über Künstliche Intelligenz bringt auch für Unternehmen in der Schweiz weitreichende Neuerungen. Ob Deepfakes, Chatbots oder KI-generierte Texte: Erfahrt in diesem Fachbeitrag, wer ab sofort welche KI-Inhalte kennzeichnen muss und wo Ausnahmen gelten.
Warum der EU AI Act auch für die Schweiz gilt
Künstliche Intelligenz verändert unseren Arbeitsalltag in Rekordgeschwindigkeit. Mit dem EU AI Act hat die Europäische Union nun den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von KI geschaffen.
Obwohl die Schweiz aktuell an einer eigenen Regulierung arbeitet, betrifft das EU-Gesetz Schweizer Unternehmen bereits heute massgeblich. Der Grund ist die sogenannte extraterritoriale Wirkung: Sobald ihr KI-Systeme nutzt, deren Output (etwa eine Webseite, ein Kundenservice-Chatbot oder eine Social-Media-Kampagne) für Menschen im EU-Raum zugänglich ist, fallt ihr unter diese strenge Regulierung. Der EU AI Act ist damit faktisch die neue rechtliche Benchmark für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum.
Der risikobasierte Ansatz: Ein Gesetz, vier Stufen
Um die komplexen Einsatzmöglichkeiten von KI greifbar zu machen, teilt der EU AI Act Künstliche Intelligenz nicht pauschal ein, sondern bewertet sie nach Risikoklassen:
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Unannehmbares Risiko: Systeme, die Menschen manipulieren (Social Scoring), sind streng verboten.
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Hohes Risiko: KI in kritischen Bereichen (Gesundheitswesen, HR, Biometrie) unterliegt strengen Auflagen und Zulassungsverfahren.
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Eingeschränktes Risiko (Fokus für Unternehmen): Hier greifen die neuen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten – beispielsweise für Chatbots oder das Generieren von Inhalten.
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Minimales Risiko: Gewöhnliche Spam-Filter oder KI-gestützte Videospiele bleiben weitgehend unreguliert.
Die neuen Spielregeln: Wer muss was kennzeichnen?
Die neuen Vorschriften richten sich primär an professionelle Anwender. Wer KI rein privat oder hobbymässig nutzt, ist von den meisten Pflichten ausgenommen. Sobald ihr KI jedoch im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit (auch als Influencer oder Freelancer) einsetzt, müsst ihr folgende Transparenzregeln beachten:
- KI-generierte Texte und die “Redaktions-Ausnahme”
Werden KI-Tools genutzt, um Texte zu verfassen und zu veröffentlichen, die Themen von öffentlichem Interesse (z.B. Politik, Gesundheit, Umwelt oder Wirtschaft) behandeln, greift grundsätzlich eine Offenlegungspflicht. Die wichtige Ausnahme für Qualitäts-Content: Die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn der KI-generierte Text vor der Publikation von einem Menschen fachlich und inhaltlich geprüft wurde und euer Unternehmen (oder eine Redaktion) die volle rechtliche Verantwortung übernimmt. Eine reine automatische Rechtschreibprüfung reicht hierfür allerdings nicht aus! - Kennzeichnung von Deepfakes (Bild & Video)
Bild‑, Audio- und Videoinhalte, die realen Personen, Objekten oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise für echt gehalten werden könnten, bezeichnet man als Deepfakes. Diese müssen ab sofort eindeutig und sichtbar als künstlich erzeugt deklariert werden.
Aber keine Sorge: Nicht jede offensichtliche, kreative KI-Fantasieillustration in einer Werbeanzeige braucht zwingend ein Warnlabel. Es geht dem Gesetzgeber primär um den Schutz vor bewusster Täuschung. - Transparenz bei Chatbots
Nutzer haben das Recht zu wissen, mit wem sie sprechen. Wenn ihr auf eurer Website Chatbots, virtuelle Assistenten oder KI-Avatare im Kundenservice einsetzt, müsst ihr die User proaktiv darüber informieren, dass sie mit einer Maschine interagieren.
Blick in die Schweiz: Wann zieht unser Gesetz nach?
Wer aktuell ausschliesslich in der Schweiz agiert, bewegt sich rechtlich noch in einer Übergangsphase. Das bleibt jedoch nicht mehr lange so: Der Schweizer Bundesrat hat das Thema fest auf der Agenda und erarbeitet bis Ende 2026 (Q4) eine eigene Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Spätestens mit Inkrafttreten dieser nationalen Vorgaben greifen die Transparenzregeln auch für reine Binnenmärkte.
Unser Rat: Da die Grenzen im Netz fliessend sind und digitale Inhalte oder Chatbots schnell einmal von Personen aus dem EU-Raum aufgerufen werden, fällt man im Alltag rascher unter den EU AI Act als gedacht. Wer KI-Inhalte schon heute transparent ausweist, schützt sich nicht nur vor rechtlichen Grauzonen, sondern baut auch frühzeitig echtes Vertrauen bei der eigenen Zielgruppe auf.
Fazit: Transparenz als Chance, nicht als Hindernis
Bei Zuwiderhandlungen gegen den EU AI Act drohen im Extremfall empfindliche Geldbussen. Doch anstatt das Gesetz als Innovationshemmer zu sehen, solltet ihr es als Leitplanke für sicheres Wirtschaften betrachten. Die offene Deklaration von KI-Inhalten ist im modernen Geschäftsleben kein “Conversion-Killer”, sondern ein starkes Zeichen für technologische Reife und unternehmerische Integrität.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fundierte Rechtsberatung. Sprecht mit unseren Experten, um die spezifischen Anforderungen für euer Geschäftsmodell zu evaluieren.
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Jerune Müller ist Mediamatikerin bei point break. Als kreative Kraft und Expertin für Social Media Kanäle sowie Social Media Ads unterstützt sie Kunden dabei, ihre Brand digital erlebbar zu machen und maximale Sichtbarkeit zu erreichen. Mit über 5 Jahren Erfahrung in diesem Bereich und Auszeichnungen wie dem zweiten Platz an den Regionalmeisterschaften Mediamatik 2023 löst sie als Allrounderin komplexe Herausforderungen im Bereich Content Creation und digitaler Werbestrategien. Wenn sie sich nicht gerade mit kreativen Kampagnen beschäftigt, geniesst sie ihre Zeit in der Natur.