Der EU AI Act tritt in Kraft: Wer KI-Inhal­te wie kenn­zeich­nen muss

Am 2. August tre­ten die neu­en Trans­pa­renz­re­geln des EU AI Act in Kraft. Das euro­päi­sche Gesetz über Künst­li­che Intel­li­genz bringt auch für Unter­neh­men in der Schweiz weit­rei­chen­de Neue­run­gen. Ob Deepf­akes, Chat­bots oder KI-gene­rier­te Tex­te: Erfahrt in die­sem Fach­bei­trag, wer ab sofort wel­che KI-Inhal­te kenn­zeich­nen muss und wo Aus­nah­men gel­ten.

War­um der EU AI Act auch für die Schweiz gilt

Künst­li­che Intel­li­genz ver­än­dert unse­ren Arbeits­all­tag in Rekord­ge­schwin­dig­keit. Mit dem EU AI Act hat die Euro­päi­sche Uni­on nun den welt­weit ersten umfas­sen­den Rechts­rah­men für den Ein­satz von KI geschaf­fen.

Obwohl die Schweiz aktu­ell an einer eige­nen Regu­lie­rung arbei­tet, betrifft das EU-Gesetz Schwei­zer Unter­neh­men bereits heu­te mass­geb­lich. Der Grund ist die soge­nann­te extra­ter­ri­to­ria­le Wir­kung: Sobald ihr KI-Syste­me nutzt, deren Out­put (etwa eine Web­sei­te, ein Kun­den­ser­vice-Chat­bot oder eine Social-Media-Kam­pa­gne) für Men­schen im EU-Raum zugäng­lich ist, fallt ihr unter die­se stren­ge Regu­lie­rung. Der EU AI Act ist damit fak­tisch die neue recht­li­che Bench­mark für den gesam­ten euro­päi­schen Wirt­schafts­raum.

Der risi­ko­ba­sier­te Ansatz: Ein Gesetz, vier Stu­fen

Um die kom­ple­xen Ein­satz­mög­lich­kei­ten von KI greif­bar zu machen, teilt der EU AI Act Künst­li­che Intel­li­genz nicht pau­schal ein, son­dern bewer­tet sie nach Risi­koklas­sen:

  1. Unan­nehm­ba­res Risi­ko: Syste­me, die Men­schen mani­pu­lie­ren (Social Scoring), sind streng ver­bo­ten.

  2. Hohes Risi­ko: KI in kri­ti­schen Berei­chen (Gesund­heits­we­sen, HR, Bio­me­trie) unter­liegt stren­gen Auf­la­gen und Zulas­sungs­ver­fah­ren.

  3. Ein­ge­schränk­tes Risi­ko (Fokus für Unter­neh­men): Hier grei­fen die neu­en Trans­pa­renz- und Kenn­zeich­nungs­pflich­ten – bei­spiels­wei­se für Chat­bots oder das Gene­rie­ren von Inhal­ten.

  4. Mini­ma­les Risi­ko: Gewöhn­li­che Spam-Fil­ter oder KI-gestütz­te Video­spie­le blei­ben weit­ge­hend unre­gu­liert.

Die neu­en Spiel­re­geln: Wer muss was kenn­zeich­nen?

Die neu­en Vor­schrif­ten rich­ten sich pri­mär an pro­fes­sio­nel­le Anwen­der. Wer KI rein pri­vat oder hob­by­mä­ssig nutzt, ist von den mei­sten Pflich­ten aus­ge­nom­men. Sobald ihr KI jedoch im Rah­men einer geschäft­li­chen Tätig­keit (auch als Influen­cer oder Free­lan­cer) ein­setzt, müsst ihr fol­gen­de Trans­pa­renz­re­geln beach­ten:

  1. KI-gene­rier­te Tex­te und die “Redak­ti­ons-Aus­nah­me”
    Wer­den KI-Tools genutzt, um Tex­te zu ver­fas­sen und zu ver­öf­fent­li­chen, die The­men von öffent­li­chem Inter­es­se (z.B. Poli­tik, Gesund­heit, Umwelt oder Wirt­schaft) behan­deln, greift grund­sätz­lich eine Offen­le­gungs­pflicht. Die wich­ti­ge Aus­nah­me für Qua­li­täts-Con­tent: Die Kenn­zeich­nungs­pflicht ent­fällt, wenn der KI-gene­rier­te Text vor der Publi­ka­ti­on von einem Men­schen fach­lich und inhalt­lich geprüft wur­de und euer Unter­neh­men (oder eine Redak­ti­on) die vol­le recht­li­che Ver­ant­wor­tung über­nimmt. Eine rei­ne auto­ma­ti­sche Recht­schreib­prü­fung reicht hier­für aller­dings nicht aus!
  2. Kenn­zeich­nung von Deepf­akes (Bild & Video)
    Bild‑, Audio- und Video­in­hal­te, die rea­len Per­so­nen, Objek­ten oder Ereig­nis­sen ähneln und fälsch­li­cher­wei­se für echt gehal­ten wer­den könn­ten, bezeich­net man als Deepf­akes. Die­se müs­sen ab sofort ein­deu­tig und sicht­bar als künst­lich erzeugt dekla­riert wer­den.
    Aber kei­ne Sor­ge: Nicht jede offen­sicht­li­che, krea­ti­ve KI-Fan­ta­sieil­lu­stra­ti­on in einer Wer­be­an­zei­ge braucht zwin­gend ein Warn­la­bel. Es geht dem Gesetz­ge­ber pri­mär um den Schutz vor bewuss­ter Täu­schung.
  3. Trans­pa­renz bei Chat­bots
    Nut­zer haben das Recht zu wis­sen, mit wem sie spre­chen. Wenn ihr auf eurer Web­site Chat­bots, vir­tu­el­le Assi­sten­ten oder KI-Ava­tare im Kun­den­ser­vice ein­setzt, müsst ihr die User pro­ak­tiv dar­über infor­mie­ren, dass sie mit einer Maschi­ne inter­agie­ren.

Blick in die Schweiz: Wann zieht unser Gesetz nach?

Wer aktu­ell aus­schliess­lich in der Schweiz agiert, bewegt sich recht­lich noch in einer Über­gangs­pha­se. Das bleibt jedoch nicht mehr lan­ge so: Der Schwei­zer Bun­des­rat hat das The­ma fest auf der Agen­da und erar­bei­tet bis Ende 2026 (Q4) eine eige­ne Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge zur KI-Regu­lie­rung. Spä­te­stens mit Inkraft­tre­ten die­ser natio­na­len Vor­ga­ben grei­fen die Trans­pa­renz­re­geln auch für rei­ne Bin­nen­märk­te.

Unser Rat: Da die Gren­zen im Netz flie­ssend sind und digi­ta­le Inhal­te oder Chat­bots schnell ein­mal von Per­so­nen aus dem EU-Raum auf­ge­ru­fen wer­den, fällt man im All­tag rascher unter den EU AI Act als gedacht. Wer KI-Inhal­te schon heu­te trans­pa­rent aus­weist, schützt sich nicht nur vor recht­li­chen Grau­zo­nen, son­dern baut auch früh­zei­tig ech­tes Ver­trau­en bei der eige­nen Ziel­grup­pe auf.

Fazit: Trans­pa­renz als Chan­ce, nicht als Hin­der­nis

Bei Zuwi­der­hand­lun­gen gegen den EU AI Act dro­hen im Extrem­fall emp­find­li­che Geld­bu­ssen. Doch anstatt das Gesetz als Inno­va­ti­ons­hem­mer zu sehen, soll­tet ihr es als Leit­plan­ke für siche­res Wirt­schaf­ten betrach­ten. Die offe­ne Dekla­ra­ti­on von KI-Inhal­ten ist im moder­nen Geschäfts­le­ben kein “Con­ver­si­on-Kil­ler”, son­dern ein star­kes Zei­chen für tech­no­lo­gi­sche Rei­fe und unter­neh­me­ri­sche Inte­gri­tät.

Sind eure digi­ta­len Kanä­le bereit für die KI-Ära?
Die Rechts­la­ge ent­wickelt sich rasant wei­ter. Wir bei point break unter­stüt­zen euch dabei, eure Mar­ke­ting- und Con­tent-Stra­te­gien nicht nur tech­nisch, son­dern auch regu­la­to­risch auf dem neu­sten Stand zu hal­ten. Mel­det euch bei uns für einen Audit eurer digi­ta­len Touch­points!

Die­ser Bei­trag dient der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt kei­ne fun­dier­te Rechts­be­ra­tung. Sprecht mit unse­ren Exper­ten, um die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen für euer Geschäfts­mo­dell zu eva­lu­ie­ren.

Jerune Müller

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Jeru­ne Mül­ler ist Media­ma­ti­ke­rin bei point break. Als krea­ti­ve Kraft und Exper­tin für Social Media Kanä­le sowie Social Media Ads unter­stützt sie Kun­den dabei, ihre Brand digi­tal erleb­bar zu machen und maxi­ma­le Sicht­bar­keit zu errei­chen. Mit über 5 Jah­ren Erfah­rung in die­sem Bereich und Aus­zeich­nun­gen wie dem zwei­ten Platz an den Regio­nal­mei­ster­schaf­ten Media­ma­tik 2023 löst sie als All­roun­de­rin kom­ple­xe Her­aus­for­de­run­gen im Bereich Con­tent Crea­ti­on und digi­ta­ler Wer­be­stra­te­gien. Wenn sie sich nicht gera­de mit krea­ti­ven Kam­pa­gnen beschäf­tigt, geniesst sie ihre Zeit in der Natur.